Energieausweise erneuern - erste Energieausweise laufen ab

Energieausweise sind Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf eines Gebäudes sind entsprechende Dokumente bereits bei der Besichtigung vorzulegen. Sie sollen Mietern oder Käufern einen Überblick über den energetischen Zustand eines Gebäudes bieten. 2007 wurden die ersten Ausweise ausgestellt. Sie laufen nun nach 10 Jahren ab. Zeit über eine Erneuerung nachzudenken.

Freiwilliger Energieausweis ab 2007

Am 01. Oktober 2007 trat die Energieeinsparverordnung für Gebäude, kurz EnEV, in Kraft. Mit ihr wurden ab Mitte 2008 die Energieausweise für Verkäufer, Vermieter und Makler schrittweise eingeführt. Mit dem 01. Mai 2014 wurden sie schließlich verpflichtend.

Ausstellungsdatum im Blick behalten

Wer wollte, konnte jedoch bereits ab 2007 mit einem freiwilligen Energieausweis über die Energieeffizienz einer Immobilie informieren. Mancher Verkäufer oder Vermieter nutzte die Chance schon früh, einen Energieausweis zu erstellen. Die Gültigkeitsdauer der Dokumente betrug 10 Jahre.

Neue Energieausweise – Sparen bei Verlängerung

Nun laufen die ersten Energieausweise ab. Die betroffenen Hauseigentümer müssen sich nun um neue Energieausweise kümmern. Dabei kann es sich lohnen, den aktuellen Ausweis genau zu überprüfen. Für Eigentümer, die vor zehn Jahren einen bedarfsorientierten Ausweis beauftragt hatten, lohnt sich häufig der Umstieg auf einen Verbrauchsausweis. Er kann einfach, schnell und kostengünstig im Internet bestellt werden.

Neue Ausweise, neue Werte?

Dabei ist jedoch nicht garantiert, dass alles beim Alten bleibt. Seit 2014 wird neben dem Verbrauchswert auch eine Energieeffizienzklasse angegeben. Auch wurde eine neue Farbskala eingeführt. Neue Berechnungsverfahren können darüber hinaus dazu führen, dass sich die Energieeffizienz-Bewertung ändert.

 

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